Zum Hauptinhalt springen

Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren

Die Entnahme von Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder zur gewerblich-industriellen Nutzung setzt die behördliche Erteilung von Wasserrechten voraus. Für die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Grundwasserressourcen für die öffentliche Trinkwasserversorgung ist darüber hinaus die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erforderlich. Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und länderspezifischer Regelungen erstellen wir die erforderlichen wasserrechtlichen Antragsunterlagen. Wir erarbeiten die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten auf der Basis des DVGW-Regelwerks oder gemäß landeseigener Vorgaben durch die Erstellung von hydrogeologischen Modellen, die Berechnung der Grundwasserbilanz, den Einsatz von numerischen Grundwassermodellen oder die Nutzung von geografischen Informationssystemen. Gerne bringen wir unsere Kompetenz und Erfahrung ein bei der fachlichen Begleitung von Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren, beim Scoping und bei Abgrenzungsterminen ebenso wie bei allen Terminen mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Unsere Kernkompetenzen

Wasserwirtschaft, Regenwassermanagement, Wasserbau, Wasserversorgung, Netzmanagement